Der Aufsichtsrat soll regelmäßig beurteilen, wie wirksam er insgesamt und seine Ausschüsse ihre Aufgaben erfüllen. In der Erklärung zur Unternehmensführung soll er berichten, ob und wie eine Selbstbeurteilung durchgeführt wurde. So adressiert der Deutsche Corporate Governance Kodex seine Empfehlung D.12 an börsennotierte Gesellschaften, die von der Mehrheit der Unternehmen befolgt wird. Aufsichtsgremien in Kreditinstituten haben mindestens einmal jährlich eine Bewertung der Geschäftsleitung und des Aufsichtsrats vorzunehmen. Auch für Familienunternehmen und öffentliche Unternehmen ist die Evaluierung ein chancenreicher Ansatz:
Denn jene Evaluierung ist – neben der Erfüllung der regulatorischen Anforderungen – ein besonders geeignetes Instrument zur Reflexion der eigenen Governance, des Wertbeitrages des Aufsichtsrats sowie der Zukunfts- und Transformationsfähigkeit des Aufsichtsrats. Hierfür die entscheidenden Parameter und Indikatoren zu eruieren, sollte Anspruch jedes Aufsichtsgremiums sein.
Gemeinsam mit Der Aufsichtsrat und Fachmedien Otto Schmidt laden wir Sie herzlich ein, am 4. April 2023, 15:00 – 16:00 Uhr, in einem kostenlosen Webinar die Evaluierung als bedeutendes Governance-Instrument kennenzulernen und zu diskutieren.
Durch das Webinar führen Sie Daniela Mattheus und Prof. Dr. Michael Wolff.
Zur Anmeldung senden Sie einfach eine kurze Nachricht an lukas.berger@ecbe.com