Die Evaluierung der Tätigkeit von Aufsichtsgremien, die auch als Effizienzprüfung, Effektivitätsprüfung oder (Selbst-) Beurteilung der Wirksamkeit der Aufsichtsratstätigkeit bezeichnet wird, hat sich als wesentliches Instrument guter Corporate Governance etabliert. Sie hilft dabei,
Die Motive für eine Evaluierung bzw. Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats sind heterogen. Neben den regulatorischen Anforderungen, die sich für börsennotierte Unternehmen aus Ziffer D. 12 des DCGK bzw. für Kreditinstitute aus § 25d Abs. 11 Nr. 3 und 4 KWG ergeben, spielt die Erwartungshaltung von Stakeholdern bezüglich einer regelmäßigen Evaluierung der Arbeitsweise des Aufsichtsgremiums eine bedeutende Rolle. Auch strukturelle ud personelle Veränderungen im Gremium sowie der Wunsch einer Fortentwicklung bzw. der Bedarf nach einem Benchmark-Vergleich sind weitere Motive, um den Status Quo der Aufsichtsratsarbeit zu reflektieren und durch die Evaluierung Verbesserungen anzustoßen. Nicht zuletzt wird seit langem über den Wandel der Aufsichtsratsarbeit facettenreich gesprochen. Die aktuelle Debatte zielt dabei insbesondere auf die Implikationen unternehmerischer Transformationsprozesse für Aufsichtsgremien und Ihre Arbeit ab. Aufsichtsräte nutzen dabei die Evaluierung, um ihre Arbeit optimal auf die Transformationsprozesse vorzubereiten und anzupassen.
ECBE gestaltet die Evaluierung nach Ihren Bedürfnissen. Wir sichern Ihnen einen effizienten Evaluierungsprozess, eine umfassende Bestandsaufnahme mit systematischem Compliance- und Best Practice-Abgleich sowie unternehmensindividuelle Handlungsempfehlungen mit Augenmaß. Dabei werden Prozess und Inhalt der Evaluierung stets an Ihre Bedürfnisse und die spezifische Unternehmenssituation angepasst. Ob standardisiert oder individualisiert, toolbasierte Evaluierung oder strukturierte persönliche Gespräche bzw. moderierte Workshops - unsere wählbaren Leistungen erlauben eine maßgeschneiderte und kalkulierbare Evaluierung.
ECBE-Fragebögen
ECBE verfügt über aktuelle auf den jeweiligen Unternehmenstyp zugeschnittene Fragebögen, die bei Bedarf durch eine Dokumentenanalyse an die Unternehmensspezifika angepasst werden. Die Fragebögen berücksichtigen die Überprüfung der regulatorischen Anforderungen (Compliance Check) sowie des Status Quos der Gremienarbeit mit Best Practice-Anforderungen (Best Practice-Analyse). Sofern unternehmenseigene Fragebögen vorhanden sind, können diese jederzeit in das ECBE-Tool implementiert werden.
Persönliche Interviews
Durch (vertiefende) persönliche Einzelgespräche mit den Mitgliedern des Aufsichtsgremiums werden tiefergehende Einblicke in die Arbeitsweise des Gremiums erlangt. In der Gesprächsführung können zudem die aus der toolbasierten Evaluierung identifizierten neuralgischen Themenfelder vertieft und qualitativ ausgewertet werden, um konkrete Handlungsfelder abzuleiten. Eine vertrauliche, angemessene Gesprächsatmosphäre wird zu jeder Zeit sichergestellt.
Moderierter Workshop
Durch begleitende Workshops kann sich der Aufsichtsrat vertiefend mit den identifizierten Handlungsfeldern auseinandersetzen und konkrete Umsetzungsmaßnahmen beschließen. ECBE stellt hierbei eine professionelle Moderation des Workshops sicher und unterstützt durch hilfreiche Benchmark-Analysen.
Auswertung und Berichterstattung
Unsere mehrdimensionale quantitative und/oder qualitative Auswertung fließt in einen detallierten Ergebnisbericht mit prägnanter Management Summary. Dem Aufsichtsrat wird aufgezeigt, in welchen Feldern der Gremienarbeit ein Handlungs-, Diskussions- oder Informationsbedarf besteht und welche konkreten Empfehlungen abgeleitet werden können. Benchmark-Informationen stellen die Ergebnisse im Peer-Vergleich dar und unterstützen bei der Einordnung der Ergebnisse.