Evaluierung und Eignungsbewertung von Leitungs- und Aufsichtsorganen von Kreditinstituten
Kernelement für professionelle und verantwortungsvolle Corporate Governance von Kreditinstituten
EBA/ESMA-Leitlinien

Gemäß der Leitlinie EBA/GL/2021/06 (Bewertung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans) sollen CRD-Institute mindestens jährlich (Significant Institutions) bzw. alle zwei Jahre (Less Significant Institutions) eine individuelle und kollektive Bewertung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsbzw. Aufsichtsorgans durchführen. Das Leitungs- bzw. Aufsichtsorgan soll dabei in seiner Gesamtheit über die notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen, um die Geschäfte des Instituts zu verstehen und zu überwachen. Zu beachten ist dabei die Leitlinie EBA/GL/2021/05 zur internen Governance, die Gesamtanforderungen an die interne Governance eines Instituts stellt. Sie behandelt zudem die allgemeinen Anforderungen an die Zusammensetzung und Evaluierung des Leitungs- bzw. Kontrollorgans als Teil der Governance sowie die Umsetzung von Diversitätsstrategien.
Kreditwesengesetz (KWG)
Das Kreditwesengesetz (KWG) legt in § 25d Abs. 11 Nr. 3 und Nr. 4 zur Bewertung des Verwaltungsoder Aufsichtsorgans fest, dass eine regelmäßige, mindestens einmal jährlich durchzuführende Bewertung der Struktur, Größe, Zusammensetzung und Leistung der Geschäftsleitung und des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans sowie der Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrung sowohl der einzelnen Geschäftsleiter und Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans als auch des jeweiligen Organs in seiner Gesamtheit zu erfolgen hat.
Erwartung und Umsetzung der Aufsicht
EZB-Leitfäden
Die EZB spezifiziert ihre zentralen Erwartungen bei der Durchführung von (individuellen und kollektiven) Eignungsbewertungen für die von ihr direkt überwachten Significant Institutions (SIs) in ihrem Fit & Proper-Leitfaden zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit. Darin stellt sie auch Vorlagen für die Bewertung der kollektiven Eignung (Eignungsmatrix) sowie den Fit & Proper-Fragebogen bereit. Im jüngst veröffentlichten EZB-Draft zur Governance und Risikokultur spezifiziert die EZB die regelmäßige Selbstbeurteilung zur Wirksamkeit der Governance- und Risikokultur. Dies schließt insbesondere die Selbstbewertung der Leitungs- und Aufsichtsgremien mit ein. CRD-signifikante Institute sollten mindestens alle drei Jahre eine externe Begleitung bei der Selbstbeurteilung hinzuziehen.
BaFin-Merkblätter
In ihren Merkblättern zu den Mitgliedern von Verwaltungs- oder Aufsichtsorganen spezifiziert die BaFin ihre zentralen Erwartungen, insbesondere für die von der Bundesanstalt beaufsichtigten Less Significant Institutions (LSIs), zur individuellen und kollektiven Eignung der Mitglieder. Zudem definiert sie die KWG-Vorgaben zur Bewertung der Struktur, Größe, Zusammensetzung und Leistung sowie der Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrung sowohl der einzelnen Geschäftsleiter und Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans als auch des jeweiligen Organs in seiner Gesamtheit.
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ECBE ist ein auf die Durchführung von Evaluierungen und Eignungsbewertungen spezialisiertes Corporate-Governance- Beratungsunternehmen und Teil von Mercer | hkp///group. Mit einem innovativen und praxiserprobten Ansatz unterstützt ECBE Leitungs- und Kontrollorgane von Kreditinstituten effektiv und nach höchsten Qualitätsstandards bei der geforderten regelmäßigen Bewertung der kollektiven Eignung sowie der Reflexion der Strukturen, Zusammensetzung und Leistung der Gremien nach KWG. Unser Ziel ist es, die Effektivität, Dynamik und Arbeitsweise der Gremien mit einem innovativen Ansatz zu reflektieren und durch praxisnahe Best- Practice-Empfehlungen gezielt zu optimieren.