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Evaluierung von Aufsichtsrat und Vorstand nach §25d Abs. 11, Nr. 3 und 4 KWG

Evaluierung von Aufsichtsrat und Vorstand von Kreditinstituten

Anforderungen des Kreditwesengesetz (KWG)

Gemäß § 25d Abs. 11, Nr. 3 und 4 KWG hat das Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan, mit Unterstützung des Nominierungsausschusses, regelmäßig, mindestens einmal jährlich,

Daneben sollten nicht zuletzt die regulatorischen Anforderungen der EBA-Leitlinien, der Institutsvergütungsverordnung oder der Mindestanforderungen an das Risikomanagement berücksichtigt werden.

Die Evaluierung kann und sollte dabei mehr leisten als eine rein regulatorisch getriebene Plichtkür. Sie hilft dabei,

ECBE hat umfangreiche Erfahrung in der Begleitung der jährlichen Evaluierung in Kreditinstituten

ECBE bietet speziell für Banken und Finanzdienstleister eine maßgeschneiderte Lösung, die nicht nur die relevanten regulatorischen Anforderungen analysiert, sondern vielmehr die als Best Practice bekannten Vorgehensweisen in den Tätigkeitsfeldern des Gremiums beleuchtet. Dabei wird der unternehmensspezifische Kontext und die damit individuelle Anforderung gänzlich berücksichtigt.

Erfahren Sie mehr über die Evaluierung in unserem Folder:

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